Gemeinsam Sorge tragen

Palliative Care betreut auch die Angehörigen

Entlastungsdienst für Angehörige

Es stehen viele Angebote zur Verfügung, z.B. Tages- oder Nachtbetreuung, Ferienaufenthalte, Freiwillige und vieles mehr. Folgende Stellen können Ihnen weiterhelfen:

Entlastungsdienst Schweiz
Pflegezentren der Stadt Zürich
Gerontologische Beratungsstelle der Stadt Zürich

Sozialrechtliche und finanzielle Fragen

Es können nun auch Fragen zu Ihrer finanziellen Situation auftauchen, z.B. wenn der bis anhin berufstätige Part in einer Familie wegen einer Krankheit ausfällt. Bei finanziellen Fragen zu Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung, sozialrechtlichen Fragen oder Fragen zum Erbrecht helfen Ihnen folgende Stellen weiter:

Pro Senectute
SVA Zürich

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Solange der erkrankte Mensch urteilsfähig ist, kann er selbst entscheiden, zu welchen medizinischen Massnahmen er zustimmen möchte und welche er ablehnt. 

Bei Urteilsunfähigkeit wird die Stellvertreterperson, falls eine Person bestimmt wurde, oder die nächsten Familienangehörigen befragt. Wichtig ist in einem solchen Fall, dass die Familie über den Willen der erkrankten Person informiert ist.

Es empfiehlt sich jedoch, eine «Patientenverfügung Plus» im Beisein der Familie und zusammen mit einer speziell dafür ausgebildeten Fachperson auszufüllen. Ein Gespräch über die eigenen Wertvorstellungen bildet die Grundlage für den eigenen Willen. Das Beratungsgespräch unterstützt die Entscheidungsfindung rund um Fragen zu Wiederbelebung, Atemnot, künstliche Ernährung Dialyse etc.  

Patientenverfügung Plus:
Palliative Zürich (hier finden Sie sämtliche Adressen für ein Beratungsangebot zur Patientenverfügung Plus).

Vorsorgeauftrag: 
Hilfe zum Erstellen eines Vorsorgeauftrag finden Sie bei der Pro Senectute.

Unentgeltliche Beratung zu schwierigen Lebenssituationen

Qualifizierte Fachpersonen der Pro Senectute beraten Sie bei schwierigen Lebenssituationen unentgeltlich und unterstehen der Schweigepflicht. 

Pflege und Begleitung bis zum Lebensende zu Hause

Die Spitex (wird vom Arzt verschrieben) ist Anlaufstelle für eine Pflege Zuhause. Die Pflegeleistungen werden von der Krankenkasse übernommen, die Kosten für Betreuungsaufgaben wie Kochen, Haushalt machen, Einkaufen müssen vom Patient getragen werden. Bitte kontaktieren Sie die Spitex.ch in ihrer Region.

Geht es darum, auch die letzte Phase bis zum Tod Zuhause sicher und liebevoll gepflegt zu werden, nehmen Sie am besten mit der palliaviva.ch Kontakt auf. 

Die Liste wird laufend vervollständigt.